VERKEHRSEINSCHRÄNKUNGEN im UMFELD der Burg TRAUSNITZ

Im Zusammenhang mit den von Dienstag, 13. August, bis Donnerstag, 15. August, auf der Burg Trausnitz stattfindenden Musikveranstaltungen ist im Umfeld des Veranstaltungsbereiches sowohl für den fließenden als auch den ruhenden Verkehr mit Einschränkungen zu rechnen.

So gilt in diesem Zeitraum täglich zwischen 14 und 22.30 Uhr entlang der gesamten Edmund-Jörg-Straße sowie dem zwischen der Gerhard-Hauptmann-Straße und der Edmund-Jörg-Straße gelegenen Teil der Kalcherstraße beidseitig ein eingeschränktes beziehungsweise absolutes Haltverbot. Ebenso sind die unmittelbaren Zufahrtsstraßen für den sonstigen Verkehr gesperrt, so dass ein Befahren der Straßenzüge lediglich für die Anwohner, Menschen mit Behinderung sowie die Beschicker und Organisatoren der Veranstaltung möglich ist.

Die Besucherinnen und Besucher des Festes werden darauf hingewiesen, dass im weiteren Umfeld der Burg Trausnitz keine Parkflächen zur Verfügung stehen und hierzu lediglich die nahe gelegene Grieserwiese als Parkplatz genutzt werden kann. Um die sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten, den Verkehrsfluss nicht zu behindern und jederzeit die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen, werden die Verkehrsteilnehmer gebeten, die angeordneten Verkehrsbeschränkungen zu beachten.

 

Foto:
Archiv DIESUNDDAS/hjl

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